ALLGEMEINE GESCHÄFTS-

BEDINGUNGEN

AGB der acasi /

P-Call GmbH

& Co. KG

Stand 01.09.2022

§1 Vertragspartner, Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages

    1.1 Vertragsdaten

Vertragspartner sind die P-Call GmbH & Co. KG (nachfolgend „acasi“ genannt), Naststraße 27, 70376 Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRA 728924) und der Kunde, welcher kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. 

    1.2 Vertragsgegenstand und vertragliche Regelungen

Der Vertragsgegenstand und -umfang ergibt sich aus der jeweiligen Vertragsvereinbarung in Verbindung mit der Leitungsbeschreibung und dem Service Level Agreement. Abweichende und sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn acasi Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die acasi AGB gelten, soweit der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn Sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

    1.3 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt durch die beidseitige Unterschrift des Kunden und acasi unter das Kundenauftragsformular zustande. Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die notwendigen Frequenzen und Übertragungswege verfügbar sind, dass etwaige für die Erbringung der Leistung notwendige Genehmigungen der Bundesnetzagentur vorliegen, dass die baulichen Voraussetzungen und amtliche Genehmigungen für bauliche Maßnahmen und etwaige Einverständniserklärungen des Eigentümers oder Besitzers des zu nutzenden Grundstückes vorliegen und, dass der Kunde über eine ausreichende Bonität verfügt. Änderungen oder Ergänzungen zur Vertragsvereinbarung müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

    1.4 Preise

Die Preise von acasi sind Bestandteil des Vertrages und den jeweiligen Preislisten zu entnehmen. Sie verstehen sich, soweit sich aus der jeweiligen Preisliste nicht etwas Anderes ergibt, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und zuzüglich der gemäß der Bestellung und Leistungsbeschreibung zusätzlich abrechenbaren Leistungen von acasi.

§ 2. Änderungen der Vertragsbedingungen

Acasi kann die Vertragsbedingungen insoweit ändern, wie diese Änderungen auf neue Umstände bei der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der regulatorischen Änderungen von Kosten für besondere Netzzugänge oder Zusammenschaltungen oder für Dienste anderer Anbieter, zu denen acasi Zugang gewährt, zurückzuführen sind.

§ 3. Sicherheiten

Acasi kann seine Leistungen bei berechtigtem Interesse jederzeit von der Stellung und Aufrechterhaltung einer angemessenen Sicherheit zur Befriedigung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis abhängig machen, wenn bekannt wird, dass der Kunde mit Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Verträgen im Rückstand ist oder sonst objektiv begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen. Die Sicherheit kann in Form einer verzinslichen Kaution oder einer Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditinstitutes erfolgen.

§ 4. Zahlungsverpflichtung, Verzug des Kunden

    4.1 Zahlungsziel

Der von acasi in Rechnung gestellte Betrag ist ab Zugang der Rechnung fällig und innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels zahlbar, d.h. er muss spätestens nach Ablauf dieser Anzahl von Tagen auf dem angegebenen Konto von acasi unter Angabe von Kunden- und Rechnungsnummer eingegangen sein. Acasi bietet den Kunden die Möglichkeit des Bankeinzugs nach Erteilung einer Einzugsermächtigung. Das Zahlungsziel liegt bei 10 Tagen, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wird.

    4.2 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des Folgemonats. Grundbeträge werden für den laufenden Monat im Voraus erhoben. Alle nutzungsabhängigen und anteiligen Beträge werden intern mit fünf Nachkommastellen verarbeitet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Beträge auf den Rechnungsseiten kaufmännisch gerundet mit zwei Nachkommastellen dargestellt. Bei der Überprüfung der Rechnung können somit rundungsbedingte Abweichungen auftreten.

    4.3 Zahlungsverzug

Bei Verzug des Kunden mit seiner Zahlungsverpflichtung ist acasi berechtigt, im Rahmen der Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes:

a) alle Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, wenn die Forderung, mit deren Erfüllung der Kunde in Verzug ist, mindestens 20% der fällig zu stellenden Forderungen und mindestens 75,00 EUR beträgt und/ oder

b) die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt und/ oder ausreichende Sicherheiten entsprechend Ziffer 3  gestellt bzw. aufgefüllt hat.

c) den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teiles des Rechnungsbetrages, mindestens aber 75,00 EUR, in Verzug kommt. Schadensersatzansprüche von acasi bleiben unberührt.

d) ab Verzug Mahngebühren i. H. v. 10,00 EUR oder die tatsächlich entstehenden Mahn- und sonstigen Verzugskosten zu berechnen. Dazu gehören auch im Falle einer Abbuchung auf Basis der Einzugsermächtigung, sowie einer Rückbuchung wegen der Unterdeckung des Kontos des Kunden, die dadurch entstandenen Kosten. Befindet sich der Kunde in Verzug, können vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bei Kaufleuten Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz, ansonsten 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz tagesgenau berechnet werden.

    4.4 Einwendungen

Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von acht Wochen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen.

    4.5 Weitere Zahlungsverpflichtung

Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge auch dann verpflichtet, wenn ein Dritter die Leistungen von acasi aus dem Vertrag nutzt und der Kunde die Nutzung des Dritten zu vertreten hat.

    4.6 Aufrechnung

Gegen Forderungen von acasi kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 5. Vertragsdauer, Kündigung, Sperre

    5.1 Mindestlaufzeit

Für die von acasi offerierten Leistungen gilt die jeweils in der Vertragsvereinbarung festgelegte Mindestvertragslaufzeit, sowie eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat. Kündigungen der Vertragsvereinbarung haben schriftlich zu erfolgen.

    5.2 Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher Grund liegt für acasi insbesondere dann vor, wenn der Kunde insolvent oder zahlungsunfähig wird, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gegen ihn gestellt wurde, ein solcher gegen ihn mangels Masse abgelehnt wurde, Vollstreckungen gegen den Kunden ausgebracht und nicht innerhalb eines Monats aufgehoben wurden (z.B. Aufhebung eines Arrestes) oder sonstige Tatsachen offenbar werden, die berechtigterweise darauf hindeuten, dass der Kunde vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen wird.

    5.3 Außerordentliche Kündigung

Acasi kann außerdem außerordentlich kündigen, wenn aufgrund greifbarer Verdachtsmomente davon auszugehen ist, dass Dienstleistungen missbräuchlich oder sogar in strafbarer Weise in Anspruch genommen werden. Acasi kann in diesen Fällen ferner auch die Zugangsberechtigung des Kunden zu acasi Diensten oder Teilen davon im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit sofortiger Wirkung sperren. Darüber hinaus kann acasi das Vertragsverhältnis kündigen und die bis zum Ende des Vertrages ausstehenden Zahlungen des Kunden fällig stellen, wenn eine notwendige Grundstücks -Eigentümererklärung gem. § 45a TKG nicht erteilt oder während der Vertragslaufzeit durch den Grundstückseigentümer beendet wird.

§ 6. Pflichten und Haftung des Kunden

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, acasi unverzüglich über jede Änderung seiner bei acasi hinterlegten Daten zu informieren. Dies gilt insbesondere für die abrechnungsrelevanten Daten sowie Informationen, die die technische Realisierung beeinflussen können.

6.2 Der Kunde teilt das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung einer acasi SIM-Karte unverzüglich dem acasi Kundenservice mit, um dieses  sperren zu lassen. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Beträge nur bis zu 100,00 EUR. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung oder Ermöglichung der Nutzung durch Dritte seitens des Kunden, entfällt diese Haftungsbegrenzung.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von acasi nicht missbräuchlich zu nutzen. Zur Vermeidung einer missbräuchlichen Nutzung gehört insbesondere die Pflicht des Kunden:

  • das acasi Netz sowie acasis-Partnernetze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen;
  • keine Viren, unzulässigen Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstigen belästigenden Nachrichten zu übertragen;
  • keine Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen;
  • nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen;
  • Dienstleistungen nur als Endkunde im dafür üblichen Umfang, sowie nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/ oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindung, Zahlungen oder andere Vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines). Dies gilt insbesondere für Tarife, bei denen acasi Dienstleistungen unabhängig von direkten Nutzungsaufkommen zu einem Pauschalpreis zur Verfügung stellt (z. B. Flatrate-Tarife).
  • die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen;
  • keine Zielrufnummern anzuwählen, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist;
  • keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen.
  • Im Rahmen der Nutzung von Flatrates hat der Kunde die dafür in der Leistungsbeschreibung enthalten besonderen Regelungen zu beachten. Bei offensichtlichem Missbrauch durch den Kunden behält sich acasi insbesondere das Recht zur fristlosen Kündigung der Flatrate-Option vor. Es gelten dann die ihm Rahmen des Vertragsschlusses vereinbarten Minutenpreise. Der Bestand des Vertrages im Übrigen bleibt von der Kündigung der Flatrate unberührt.

6.4 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziffer 6.3 ist acasi berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Zudem stellt der Kunde acasi von sämtlichen, aus der Missbrauchshandlung entstandenen Ansprüchen Dritter frei. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber acasi zudem auf Schadenersatz.

6.5 Der Kunde ist verpflichtet soweit für die Erbringung der Leistung durch acasi erforderlich einen Grundstückseigentümer-nutzungsvertrag gemäß § 45a TKG vorzulegen und während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.

6.6 Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag hat der Kunde die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur mit Hilfe eines dort erhältlichen Formulars (auch online, www.bundesnetzagentur.de) einen Antrag auf Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungs-Verfahrens zu stellen.

§7. Vertragsübernahme

7.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von acasi übertragen.

7.2 Acasi kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten, insbesondere einen anderen Telekommunikationsnetzbetreiber oder Telekommunikationsdiensteanbieter übertragen. Der Kunde kann widersprechen, wenn ein wichtiger Grund (z.B. bzgl. Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit oder Fachkunde des Dritten) entgegensteht. 

§ 8. Höhere Gewalt

Werden acasi oder Lieferanten und Partner von acasi an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch unvorhersehbare Ereignisse gehindert, verzögert sich die Leistungserbringung bis zur Wiederherstellung der notwendigen Voraussetzungen hierfür. Der Kunde kann sich vom Vertrag lösen, wenn ihm wegen der Verzögerung ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Als unvorhersehbare Ereignisse im Sinne dieses Absatzes gelten auch Streiks und Aussperrungen.

§ 9. Haftungsausschluss

9.1 Auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund haftet acasi dem Kunden im Rahmen der geltenden Gesetze nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von acasi, seiner gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die acasi nicht als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit verursacht, ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens und maximal bis zu einer Höchstsumme von 7.500,00 EUR im Jahr. Diese Beschränkung gilt nicht in den Fällen nach Ziffer 9.1.

9.3 Bei von acasi als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit verursachten Vermögensschäden, die nicht auf Vorsatz beruhen, bestimmt sich die Haftung jedoch maximal nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §44a TKG, der insoweit die Haftungshöchstgrenze darstellt. Danach ist u.a. die Haftung von acasi auf höchstens 12.500,00 EUR je Endnutzer begrenzt.

 9.4 In allen anderen Fällen haftet acasi nicht.

Etwaige Schadensersatzleistungen von acasi werden auf etwaige Ausfallentschädigungen gemäß des Service Level Agreements (SLA) von acasi angerechnet.

§ 10. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für sämtliche vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von acasi, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Acasi kann seine Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt davon unberührt.

10.1 Verträge zwischen acasi und dem Kunden unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Das UN-Übereinkommen über Verträge betreffend den internationalen Wareneinkauf (CISG) findet keine Anwendung.

10.2 Ein Versäumnis von acasi, bei irgendeinem Anlass auf die Durchführung von Regelungen in diesen AGB zu bestehen, stellt keinen Verzicht auf die hiervon betroffenen Rechte oder eine Annahme einer Änderung dieser AGB dar.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist durch eine entsprechende Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils möglichst nahe kommt.

10.4 Acasi wird das Angebot der Dienste und Dienstmerkmale für den öffentlichen Telefondienst und Wartungsdienst gemäß § 45n TKG in geeigneter Form veröffentlichen.